Leistungsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Leistungsbedingungen gelten für individuell beauftragte technische und analytische Dienstleistungen von PRO6SELLER.

Hierzu können insbesondere gehören:

2. Individuelle Leistungsvereinbarung

Vor Beginn einer individuell vereinbarten Dienstleistung werden nach Möglichkeit folgende Punkte festgelegt:

Nur die ausdrücklich vereinbarten Leistungen sind geschuldet.

3. Berechtigung des Auftraggebers

Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, die von ihm bereitgestellten Systeme, Geräte, Daten, Accounts und Informationen untersuchen oder bearbeiten zu lassen.

PRO6SELLER kann geeignete Nachweise verlangen, wenn Zweifel an der Berechtigung bestehen.

4. OSINT

OSINT-Leistungen beschränken sich auf den vereinbarten und rechtlich zulässigen Rechercheumfang.

Es werden keine unbefugten Zugriffe auf geschützte Systeme, Accounts oder nicht öffentlich zugängliche Daten durchgeführt.

Das Auffinden öffentlich zugänglicher Informationen stellt keine Garantie für deren Richtigkeit oder Vollständigkeit dar.

5. Digitale Forensik

Bei forensischen Leistungen können Daten analysiert, rekonstruiert oder technisch ausgewertet werden.

Eine erfolgreiche Wiederherstellung gelöschter, beschädigter oder verschlüsselter Daten kann nicht garantiert werden.

Bei physisch beschädigten Datenträgern besteht das Risiko eines weiteren Datenverlustes.

Der Auftraggeber wird über erkennbare erhebliche Risiken nach Möglichkeit vor Durchführung informiert.

6. Remote-Dienstleistungen

Remote-Dienstleistungen erfolgen nur nach vorheriger Vereinbarung und mit der erforderlichen Berechtigung.

Der Zugriff wird auf den vereinbarten Umfang beschränkt.

Der Kunde sollte nach Abschluss der Arbeiten bereitgestellte Zugangsdaten ändern oder deaktivieren.

7. Technische Sicherheitsleistungen

Bei Sicherheits- und Hardening-Leistungen wird der jeweils vereinbarte technische Umfang geschuldet.

Eine absolute Sicherheit eines Systems kann technisch nicht garantiert werden.

Insbesondere kann keine Garantie dafür übernommen werden, dass ein System zukünftig niemals kompromittiert, überwacht oder angegriffen wird.

8. Datenschutz bei bereitgestellten Daten

Werden personenbezogene Daten durch den Auftraggeber bereitgestellt, muss der Auftraggeber hierzu berechtigt sein.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag erfolgt und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann zusätzlich ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich sein.

9. Zugangsdaten

PRO6SELLER fordert nur Zugangsdaten an, soweit diese für die konkret vereinbarte Leistung erforderlich sind.

Zugangsdaten sollen nach Möglichkeit zeitlich beschränkt oder nach Abschluss der Arbeiten geändert werden.

10. Haftung des Auftraggebers

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung dafür, dass der beauftragte Eingriff, die Analyse oder die Untersuchung rechtmäßig ist.

11. Keine rechtswidrigen Leistungen

Nicht angeboten oder durchgeführt werden Leistungen, deren Zweck oder Durchführung auf eine rechtswidrige Handlung gerichtet ist.

Insbesondere werden keine Aufträge zur unbefugten Überwachung, Accountübernahme, Umgehung von Zugriffsschutz, Identitätsmissbrauch oder vergleichbaren rechtswidrigen Handlungen angenommen.

12. Externe Dienste

Soweit eine Leistung von externen APIs oder technischen Anbietern abhängig ist, kann die Leistung durch deren Verfügbarkeit und technische Eigenschaften beeinflusst werden.

13. Ergebnisberichte

Soweit ein Bericht Bestandteil der vereinbarten Leistung ist, beschreibt dieser die im vereinbarten Umfang durchgeführten technischen Untersuchungen und festgestellten Ergebnisse.

Ein technischer Bericht stellt keine Rechtsberatung dar, sofern eine solche nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig erbracht wird.

14. Löschung

Arbeitskopien, bereitgestellte Dateien und sonstige temporär benötigte Daten werden nach Abschluss der Leistung gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder ausdrückliche Vereinbarung entgegensteht.

15. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Preis oder der jeweiligen Produktbeschreibung.

Zusätzliche Leistungen bedürfen grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung.

16. Abbruch

PRO6SELLER kann eine Leistung abbrechen, wenn sich während der Durchführung herausstellt, dass die Leistung rechtswidrig wäre oder die erforderliche Berechtigung nicht besteht.

Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.